Anwalt für Arbeitsrecht in Schladen-Werla – erfahren und zuverlässig
Arbeitsrecht – mit diesem Begriff verbinden wohl die meisten in erster Linie Rechtsstreitigkeiten wegen einer Kündigung. Doch das Arbeitsrecht ist viel mehr als das. Im Folgenden soll ein Überblick über dieses Rechtsgebiet gegeben werden. Das deutsche Arbeitsrecht ist – auch heute noch – sehr fragmentarisch ausgestaltet. Vieles bleibt den Vereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen vorbehalten, das Richterrecht hat eine große Bedeutung. Bereits im Rahmen der Berufsausbildung kann anwaltliche Tätigkeit erforderlich sein. Dies kann die Überprüfung des Ausbildungsvertrages betreffen, Pflichtverletzungen – seitens des Ausbilders wie des Auszubildenden – im Ausbildungsverhältnis oder auch die Abwicklung desselben, etwa durch Überprüfung des Ausbildungszeugnisses.
Wenden Sie sich an die Kanzlei am Markt in Schladen-Werla und Sie sind auf der sicheren Seite. Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als Arbeitgeber.
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts kann sich dabei auf die Beratung beschränken, es kann aber auch erforderlich sein, Rechte aktiv – gegebenenfalls gerichtlich – durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Wenn dann das eigentliche Arbeitsverhältnis begründet werden soll, bedarf es hierfür eines Arbeitsvertrages, der nach § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) jedenfalls in seinen wesentlichen Bedingungen schriftlich abgefasst sein muss. Hierfür stehen zwar von verschiedenen Institutionen Muster bereit, grundsätzlich ist aber die individuelle Ausarbeitung zu empfehlen, um den speziellen Bedürfnissen für ein konkretes, individuelles Arbeitsverhältnis Rechnung zu tragen. So birgt beispielsweise ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot neben den offensichtlichen Vorteilen auch Risiken für den Arbeitgeber. Zudem zeigt die Corona-Pandemie bis heute, dass Regelungen beispielsweise für Homeoffice und Kurzarbeit mehr als sinnvoll sind. Um hier allerdings keine Möglichkeiten ungenutzt zu lassen bedarf es individueller Beratung.
Arbeitnehmer sollten demgegenüber den Arbeitsvertrag sorgfältig lesen, bei Verständnisproblemen kann sich die anwaltliche Beratung bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages anbieten, um sich nicht erheblichen Nachteilen auszusetzen.
Für beide Seiten gilt: der Arbeitsvertrag wird regelmäßig nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bewerten sein, hieraus kann sich im schlimmsten Fall die Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder sogar des gesamten Vertrages ergeben.
Ebenso ist bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses die Frage zu klären, ob das Arbeitsverhältnis befristet abgeschlossen werden soll. Dabei kommt es auch darauf an, ob ein Sachgrund für die Befristung möglicherweise vorliegen könnte.
Gleiches gilt für die Frage, ob eine Beschäftigung in Teil- oder Vollzeit gewünscht ist. In beiden Fällen kann bereits die Erstellung eines passenden Arbeitsvertrages Fragen aufwerfen.
Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Unsere Leistungen für:
- Arbeitnehmer
Bei mir sind Sie richtig, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag auf mögliche Fallstricke überprüfen lassen möchten, eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben, eine Abfindung durchsetzen möchten oder Fragen zu Urlaub, Überstunden, Probezeit, Gehalt, Mutterschutz, Elternzeit und allen anderen Themen des Arbeitsrechts haben. - Arbeitgeber
Ich helfe beim Aufsetzen von Arbeitsverträgen und informiere ausführlich zu den rechtlichen Bedingungen für Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen, Urlaub und Pausen, um nur einige Beispiele aus dem vielschichtigen Rechtsgebiet Arbeitsrecht zu nennen.
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses kann möglicherweise das Weisungsrecht des Arbeitgebers zu Beratungs- oder Klärungsbedarf führen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber wissen möchte, ob eine bestimmte Weisung zulässig ist. Sollte sie sich als unzulässig erweisen, so kann das gewünschte Ergebnis möglicherweise auch auf einem anderen rechtlichen Weg erreicht werden.
Der Arbeitnehmer sollte sich dann rechtliche Unterstützung suchen, wenn er eine bestimmte Weisung für unzulässig hält. Denn möglicherweise braucht er die Weisung nicht zu befolgen. Hier ist stets eine Beratung auch im Hinblick auf die Risiken, insbesondere in Bezug auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses, erforderlich.
Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers sollten durch eine Abmahnung geahndet werden, soweit dies angezeigt ist. Dies ist insbesondere im Hinblick auf etwaige Kündigungen von großer Bedeutung. Gegen eine unberechtigte Abmahnung sollte sich der Arbeitnehmer wehren. Auch hierfür sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, um möglichst die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu erreichen, jedenfalls aber eine Gegendarstellung zum Bestandteil der Akte zu machen.
Im laufenden Arbeitsverhältnisse können sich weitere Streitigkeiten aus dem Gesichtspunkt der Lohnzahlung ebenso ergeben, wie aus dem Urlaubsanspruch. Das Homeoffice wirft aktuell viele Rechtsfragen auf, ebenso die arbeitsrechtlichen Folgen einer etwaigen Quarantäne.
Aus den verschiedensten Gründen kann es notwendig werden, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei ist zunächst zu klären, ob der Beendigungswunsch nur seitens einer der Parteien des Arbeitsvertrages besteht oder ob er beidseitig ist. Wollen sich beide Seiten von dem Arbeitsvertrag lösen, so kommt der Abschluss einer (einvernehmlichen) Aufhebungsvereinbarung in Betracht. Hierbei sollte sich allerdings der Arbeitnehmer stets der sozialrechtlichen Auswirkungen (es droht eine dreimonatige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld) bewusst sein und vor Abschluss eines solchen Vertrages eine entsprechende Beratung einholen.
Oftmals besteht der Trennungswunsch aber nur auf einer Seite. Dann ist für den Arbeitgeber zunächst zu klären, ob ein besonderer Kündigungsschutz (etwa wegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung, als Datenschutzbeauftragter oder wegen Mutterschutzes) besteht, gegebenenfalls ist die Zustimmung staatlicher Stellen vor Ausspruch der Kündigung einzuholen. Ist diese Hürde beseitigt, so ist zu klären, ob ein Kündigungsgrund besteht und welchem Bereich (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt) dieser zuzuordnen ist. Geklärt werden muss auch, ob eine fristlose Kündigung möglich und gewünscht ist. Damit hier keine irreparablen Fehler gemacht werden, sollte der Rechtsanwalt bereits vor Ausspruch der Kündigung konsultiert werden.
Will der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung wehren, so muss er dies im Wege der sogenannten Kündigungsschutzklage tun. Diese ist (grundsätzlich) innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, so wird die Wirksamkeit der Kündigung nach § 7 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fingiert mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis zu dem in der Kündigungserklärung genannten Zeitpunkt endet.
Sollte es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen, so können sich weitere Fragen rund um das Arbeitszeugnis stellen, welches dem Arbeitnehmer nach § 109 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) zusteht.
Das Arbeitsrecht sollte aber keinesfalls isoliert betrachtet werden, denn es bestehen viele Bezüge zu weiteren Rechtsgebieten. Relevant ist insoweit das Datenschutzrecht, da auch der Arbeitnehmer in Bezug auf seine personenbezogenen Daten zu schützen ist. Weiter zu beachten sind das Sozial- und das Sozialversicherungsrecht. Neben kranken- und rentenversicherungsrechtlichen Aspekten kann auch ein Bezug zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen. Hinzu kommen Fragen aus dem Bereich der Arbeitsförderung und des Arbeitslosengeldes. Für eine umfassende Beratung sind Kenntnisse aus diesen Rechtsgebieten unabdingbar.
Auch das Elternzeit- und Elterngeldrecht hat einen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsrecht.
Hinzu kommen Verbindungen mit dem Verwaltungsrecht. Sei dies die Regulierung der Arbeitszeit, Vorgaben zum Arbeitsschutz oder – bei ausländischen Arbeitnehmern – das Aufenthaltsrecht.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht informiert
Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt?
Wenn im Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Es schreibt vor, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes zulässig ist. Möglich ist dann eine Kündigung aus einem personenbedingten, verhaltensbedingten oder dringenden betrieblichen Grund.
Ist die Kündigung unwirksam bzw. rechtswidrig?
Das ist bei Formfehlern oder Rechtsverstößen der Fall, z. B.:
- Die im Kündigungsschreiben angegebene Kündigungsfrist ist falsch (§ 622 BGB)
- Die Originalunterschrift fehlt (es darf sich nicht um eine Kopie handeln)
- Die Kündigung erfolgte nicht in Schriftform. Laut § 623 BGB sind mündliche oder elektronisch (z. B. per E-Mail) übermittelte Kündigungen wirkungslos
- Es gab vorher keine oder keine klar formulierte Abmahnung
- Durch die Kündigung verstößt der Arbeitgeber gegen das Mutterschutzgesetz. Laut § 9 MuSchG ist es verboten, einer Frau zu kündigen, von deren Schwangerschaft der Arbeitgeber Kenntnis hat
Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen nicht berücksichtigen. Allerdings muss ein wichtiger bzw. schwerwiegender Kündigungsgrund vorliegen, etwa Straftaten wie Diebstahl, Unterschlagung, Beleidigung, Körperverletzung oder Arbeitszeitbetrug („Krankfeiern“). Auch Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. Stehen die Gründe nicht im Kündigungsschreiben, muss der Arbeitgeber sie Ihnen auf Nachfrage unverzüglich schriftlich mitteilen.
Weil es jedoch keine klar definierte Liste wirksamer Kündigungsgründe gibt, empfiehlt sich hier in jedem Fall eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Ich bin gerne für Sie da – und kann Ihnen meist schon bei der Erstberatung sagen, welche Chancen Sie bei einem Widerspruch gegen die Kündigung haben oder ob sich eine Klage lohnt.
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht und wer muss ihn bezahlen?
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt maximal 190 Euro. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer, sodass der Komplettpreis für die Erstberatung höchstens bei 226,10 Euro liegt. Kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, zahlt in der ersten Instanz jede Partei ihren Anwalt selbst. Ich rechne im Arbeitsrecht grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Vergütungsvereinbarungen sind darüber hinaus selbstverständlich auch möglich.
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