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Rechtsberatung & Betreuung für private und gewerbliche Mandanten

Matthias B. Lorenz

Tätigkeit und Spezialisierung

Ich bin seit dem 25. Januar 2018 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Dabei verstehe ich die Arbeit eines Rechtsanwalts nicht nur als Parteivertreter in einem gerichtlichen Verfahren, sondern auch als (prozessvermeidender) Berater und Rechtsgestalter. Ich berate und vertrete private und gewerbliche Mandanten im Sozial- und Sozialversicherungsrecht, im Arbeitsrecht, außerdem im Verwaltungs- und Mietrecht.

Dabei reicht meine Tätigkeit von der ersten Bewertung der Angelegenheit und entsprechende Empfehlungen an den jeweiligen Mandanten über die außergerichtliche Tätigkeit - auch die Prüfung und/oder Erstellung von Verträgen, Satzungen etc. - bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche und der Vollstreckung von Entscheidungen. Persönlich bin ich ein großer Freund von lösungsorientierter Tätigkeit, was oftmals auch die außergerichtliche Streitbeilegung miteinschließt. Sollte eine Einigung aber nicht möglich oder nicht gewünscht sein, so erfolgt die Durchsetzung mit gleicher Intensität.

Kompetenzen

  • Sozialrecht inklusive des Sozialversicherungsrechts (Hartz 4, Grundsicherung, Arbeitslosenrecht, Gesetzliche
    Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht)
  • Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Teilzeit- und Befristungsrecht)
  • Verwaltungsrecht (öffentliches Baurecht, Gewerberecht, Kommunalrecht)
  • Mietrecht (Kündigung, Mietmängel, Nebenkosten, Mieterhöhung)

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Anwaltverein Offenbach am Main
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Sprachen

  • Deutsch, Englisch

Ausbildung und Werdegang

Ich habe an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität zu Frankfurt am Main Rechtswissenschaften studiert. Als Schwerpunktbereich wählte ich die Internationalisierung und Europäisierung des Rechts, was mich in Kontakt brachte mit Materien des Völkerrechts, insbesondere des internationalen Menschenrechtsschutzes und des internationalen Wirtschaftsrechts. Im Bereich des Internationalen Investitionsschutzrechts durfte ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen des Frankfurt Investment Arbitration Moot Courts als Teil des Teams der Universität Frankfurt von 2013 mit Vertretern von Universitäten aus aller Welt messen.

Nach dem ersten Staatsexamen am 17. Juni 2015 begann ich im November 2015 mein Referendariat am Landgericht Hanau. Die Wahlstation leistete ich am 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt ab und konnte so detailliert Einblick in die spannende Welt des Sozial- und Sozialversicherungsrechts erlangen.

Bereits während meines Studiums hatte ich begonnen, im Rahmen einer Beschäftigung als studentische Hilfskraft im Anwaltsbüro Joachim Brandt in Dietzenbach erste Einblicke in den Anwaltsalltag zu sammeln. Diese Tätigkeit führte ich auch im Referendariat - natürlich mit wachsendem Aufgabenbereich - fort.

Nachdem ich die Zweite juristische Staatsprüfung am 20. November 2017 erfolgreich abgelegt hatte, wurde ich am 25. Januar 2018 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Meine Berufstätigkeit begann ich in Bürogemeinschaft mit dem Kollegen Brandt, die schließlich zu einer Sozietät wurde. Inzwischen bin ich in eigenen Räumlichkeiten und eigenverantwortlich als Rechtsanwalt tätig.

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