Ihr erster Besprechungstermin
Hinweise für Ihren Besprechungstermin
Um Ihren Besprechungstermin effizient durchführen zu können bitte ich um Beachtung der nachstehenden Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen können Sie selbst telefonisch vorab klären, ob die betreffende Angelegenheit unter Deckung steht, rufen Sie hierzu einfach bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an.
Bringen Sie bitte in jedem Fall die Daten zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, insbesondere die Versicherungsnummer, zum Termin mit.
Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Beratungshilfe (soweit ein gerichtliches Verfahren ansteht oder bereits anhängig ist kann ein Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bestehen).
Einen Beratungshilfeschein beantragen Sie bitte selbst bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht und bringen diesen zu unserem Besprechungstermin mit. Für die Beantragung müssen Sie Ihr Einkommen (und die notwendigen Ausgaben, wie etwa Wohnkosten) nachweisen, nehmen Sie hierzu bitte geeignete Nachweise mit. Außerdem müssen Sie Ihre eigenen Bemühungen nachweisen, die Streitigkeit zu bereinigen.
Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantrage ich für Sie im jeweiligen Verfahren.
Spezielle Hinweise für sozialrechtliche Angelegenheiten
Im Bereich des Sozialrechts (egal ob Hartz4, Rente, Kranken- oder Unfallversicherung, oder auch Sozialhilfe oder das Arbeitslosenrecht) ist es sinnvoll, wenn Sie den betreffenden Bescheid des Leistungsträgers bereits vorab in meiner Kanzlei abgeben, damit ich bereits vorab eine Einschätzung vornehmen kann.
Ich weise darauf hin, dass regelmäßig zunächst Akteneinsicht genommen werden muss, bevor eine verlässliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage erfolgen kann.
Dennoch laufen im Sozialrecht Fristen, binnen derer bestimmte rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen, sodass Sie unbedingt zeitnah einen Termin vereinbaren sollten, wenn Sie einen Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind.
Spezielle Hinweise für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten
Auch im Verwaltungsrecht erhalten Sie regelmäßig einen Bescheid der zuständigen Behörde. Auch hier ist es sinnvoll, wenn ich vor dem eigentlichen Besprechungstermin Einsicht in den Bescheid nehmen kann, sodass ich bitte, auch einen verwaltungsrechtlichen Bescheid nach Möglichkeit vorab in der Kanzlei abzugeben.
Im Verwaltungsrecht wird – ebenso wie im Sozialrecht – häufig Akteneinsicht genommen werden müssen, bevor eine belastbare Prognose hinsichtlich der Sach- und Rechtslage möglich ist.
Auch im Verwaltungsrecht laufen Fristen für die Anfechtung von Entscheidungen, nach deren Ablauf ist grundsätzlich keine Abhilfe mehr möglich. Es ist daher zwingend zu empfehlen, frühzeitig nach Erhalt eines Bescheides einen Besprechungstermin zu vereinbaren, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Weitere Rechtsgebiete
Aufgrund höchst unterschiedlicher Konstellationen in anderen Rechtsgebieten kann ich hier leider keine allgemeingültigen Angaben über mitzubringende Dokumente machen, ich werde Sie aber gern bei der telefonischen Terminvereinbarung hierüber informieren.