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Ihr Mandat

Die Entscheidung für einen Anwalt

Wenn Sie rechtliche Probleme haben ist, ganz unabhängig von dem betroffenen Rechtsgebiet, der erste Schritt – wenn Sie nicht bereits einen festen Rechtsanwalt haben, der auch das dann betroffene Rechtsgebiet bearbeitet – die Auswahl des richtigen Anwalts für Ihren konkreten Fall. Ist Ihr üblicher Rechtsanwalt in dem betroffenen Rechtsgebiet nicht tätig, so stellt sich hier dieselbe Problematik.

Die Wahl des richtigen Rechtsanwalts kann Ihnen niemand abnehmen. Generell lässt sich sagen, dass ein grundlegendes Vertrauen vorhanden sein sollte, weil üblicherweise eine längerfristige Geschäftsbeziehung begründet wird (dies gilt auch dann, wenn es sich um eine einmalige Beauftragung handelt), die noch dazu ein für Sie wichtiges, möglicherweise sogar existenzielles Problem betrifft.

Hilfestellung bieten insoweit möglicherweise die Erfahrungen anderer. Sie können sich in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis nach einschlägigen Erfahrungen erkundigen oder auch eine Bewertungsplattform im Internet konsultieren. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, einen Rechtsanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet zu finden, so können Ihnen die Anwaltskammern weiterhelfen.

Der erste Kontakt

Haben Sie den passenden Rechtsanwalt gefunden und einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbart, so hängt alles Weitere davon ab, wie Sie sich mit dem Anwalt abgestimmt haben. Auch die grundlegende Organisation der Kanzlei spielt natürlich eine Rolle. Ich für meinen Teil verweise insoweit auf die hier ebenfalls dargestellten „Hinweise für Ihren Besprechungstermin“.

Ergänzend: Gut ist immer, wenn Sie bereits im ersten Gespräch wissen, was Sie erreichen wollen. Ob das aus rechtlicher Perspektive auch realistisch erscheint, muss der Anwalt im Einzelfall ebenso bewerten wie den Weg dorthin.

Vielen Problemen kann bereits durch eine gute Vertragsgestaltung begegnet werden, einiges muss aber auch konkret im Einzelfall angegangen werden.

Meine Tätigkeit reicht dabei von ersten Beratungen bezüglich der Ausgestaltung eines Mietverhältnisses über die Erstellung von Mietverträgen und die Begleitung der Mietverhältnisse bis hin zur Beendigung derselben und – erforderlichenfalls – der Durchsetzung eines etwaigen Räumungsanspruchs beziehungsweise der Abwehr eines solchen.

Die Durchführung des Mandats

Ist das Mandat zustande gekommen und sind die einleitenden Schritte absolviert, so sind die weiteren Schritte stark abhängig von den konkreten Inhalten des Mandats; ein Berufungsverfahren in einer Mietsache ist eben etwas anderes als eine einstweilige Anordnung im Sozialrecht oder die Erstellung eines Arbeitsvertrages.

Einige Aspekte sind jedoch im Wesentlichen gleich.
So sollten Sie stets über die wesentlichen Umstände des Mandats unterrichtet werden. Wie diese Information erfolgt kann im Einzelfall abgestimmt werden.

Steht ein Gerichtstermin an, so wird es regelmäßig sinnvoll sein, wenn zuvor noch einmal ein Besprechungstermin abgehalten wird, damit Unklares geklärt, wesentliche Punkte noch einmal diskutiert werden können.

Selbstverständlich können Mandate auch ohne persönliche Besprechungen geführt werden. Dabei kommen primär Telefon und e-Mail in Betracht, um eine reibungslose und schnelle Kommunikation zu gewährleisten. Für die Übersendung von Dokumenten sollte auch auf Seiten des Mandanten sichergestellt sein, dass diese in Form von PDF erfolgen kann.

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