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Anwalt für Mietrecht in Schladen-Werla Ihr erfahrener Rechtsbeistand

Beratung und gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet bietet so viel Konfliktpotenzial wie das Mietrecht. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter oder auch den Mietern untereinander gehören zum Alltag und beschäftigen die Gerichte jeden Tag. Meine Anwaltskanzlei in Schladen-Werla bietet Ihnen den Rechtsbeistand, den Sie bei sämtlichen Problemstellungen des Mietrechts brauchen. Ich berate und vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter.

Bei dem Thema Mietrecht werden die meisten sicherlich als erstes an die Kündigung und deren Abwicklung denken. Es gibt aber auch im laufenden, an sich „gesunden“, Mietverhältnis diverse Fallstricke.

Dies können etwa ausbleibende oder verspätete Mietzahlungen – auch von Dritten, etwa den Sozialleistungsträgern – und das daraus resultierende Erfordernis einer Abmahnung sein, aber auch Mieterhöhungen aller Art oder Mietmängel, die gegebenenfalls eine Mietminderung nach sich ziehen können. Zahlreiche Einzelprobleme ranken sich um die Nebenkostenabrechnung. Insbesondere im Gewerbemietrecht kann es zu Streitigkeiten über Verlängerungsoptionen kommen, auch die Befristung des Mietverhältnisses kann Anlass zu allerlei rechtlichen Schwierigkeiten bieten.

Vielen Problemen kann bereits durch eine gute Vertragsgestaltung begegnet werden, einiges muss aber auch konkret im Einzelfall angegangen werden.

Meine Tätigkeit reicht dabei von ersten Beratungen bezüglich der Ausgestaltung eines Mietverhältnisses über die Erstellung von Mietverträgen und die Begleitung der Mietverhältnisse bis hin zur Beendigung derselben und – erforderlichenfalls – der Durchsetzung eines etwaigen Räumungsanspruchs beziehungsweise der Abwehr eines solchen.

Inhalte des Mietrechts vom Mietvertrag bis hin zur Kündigung

Die Regelungen des Mietrechts gelten bereits bei der Erstellung und Unterschrift des Mietvertrags. In diesem sind alle Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters verbindlich festgehalten.

Dazu gehören eine exakte Beschreibung des Mietobjekts, der Nutzungszweck, die Höhe der Mietzahlungen, der Zeitpunkt, zu dem die Miete überwiesen werden muss. Auch wird geregelt, ob und in welchem Umfang der Mieter Veränderungen an dem Mietobjekt vornehmen darf. Dazu gehören insbesondere handwerkliche Arbeiten wie das Ziehen von Wänden oder der Einbau neuer Türen. Lassen Sie den Mietvertrag von mir erstellen beziehungsweise prüfen, bevor Sie diesen unterzeichnen.

Neben dem Mietvertrag sind die Kündigung eines Mietverhältnisses sowie die geltenden Kündigungsfristen weitere Themen des Mietrechts. Mieter können ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Vermieter können das Mietverhältnis ebenfalls mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden, Voraussetzungen sind aber, dass ein Kündigungsgrund vorliegt und das Mietverhältnis bis zu maximal fünf Jahre besteht.

Eine Besonderheit, die Vermieter regelmäßig überfordert, sind sogenannte Mietnomaden. Diese zahlen keine Miete, bleiben aber trotzdem in der Wohnung. Auch hier ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus dem Ärger heraus nicht überstürzt zu handeln. Für die Räumung benötigen Sie ein richterliches Urteil. Der Mietvertrag muss ordentlich gekündigt werden, Strom und Wasser dürfen nur abgestellt werden, wenn es erlaubt ist. Ich berate Sie ausführlich.

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